Verkehrsmedizin
Gutachten für Fahrerlaubnisbehörde
Wenn ein Bewerber zum Beispiel besondere Erkrankungen ausweist, kann es möglich sein, dass eine entsprechende Begutachtung verlangt wird. Meist müssen die Kosten hierfür vom Verkehrsteilnehmer getragen werden. Zur Feststellung, ob ein Gefährdungssachverhalt vorliegt und ob dieser durch Auflagen oder Beschränkungen behoben werden kann, muss sich der Betroffene einer Untersuchung unterziehen.
Das Gutachten wird vom Verkehrsteilnehmer (nicht der Behörde) in Auftrag gegeben. Dieser kann den Arzt frei auswählen und hat auch die Kosten des Gutachtens zu tragen. Ihm allein wird das Gutachten ausgehändigt. Der Behörde darf es nur mit seiner ausdrücklichen Genehmigung weitergeleitet werden. Diese entscheidet dann über die Erteilung einer Fahrerlaubnis bzw. über die Verhängung von Auflagen oder Beschränkungen.
Wir nehmen die Untersuchung gern vor, interpretieren die Ergebnisse und erstellen Ihnen anschließend ein entsprechendes verkehrsmedizinisches Gutachten. In einem Beratungsgespräch sollte zunächst die genaue Problemstellung geklärt werden.
Dabei können wir verschiedene Untersuchungen durchführen:
- Leistungsfähigkeit
- Sehvermögen
- Hörvermögen
- Gleichgewicht
- Diabetes
- Herzkrankheiten
- Nierenkrankheiten und -erkrankungen
Sie geben das Gutachten bei uns in Auftrag und erfahren in nachvollziehbarer Weise, wie die Gutachtenentscheidung zustande gekommen ist.