Renten-Begutachtung
Nach Zugang des Rentenantrags beauftragt der Rentenversicherungsträger oft einen sachverständigen Arzt, um den Versicherten zu begutachten. Das medizinische Gutachten entscheidet häufig über den Rentenanspruch. Bei der Deutschen Rentenversicherung sind eigene Mediziner und Ärzte beschäftigt. Es ist aber nicht leicht, eine Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger durchzusetzen. Der Versicherte hat ein Wahlrecht hinsichtlich der Beauftragung des Gutachters. Wird ein externer Gutachter beauftragt, muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) diesen bezahlen.
Wir erstellen Ihnen als neutraler medizinischer Sachverständiger gern Gutachten zur Erlangung der Rente bzw. vorgezogenen Rente vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
Sie sollten hierzu alle in Ihrem oder im Besitz der behandelnden Ärzte befindlichen Unterlagen zur Untersuchung mitbringen. Hierzu zählen z. B. Röntgenbefunde, Laborbefunde, Krankenhaus- und Rehabilitationsentlassungsberichte sowie die Liste der eingenommenen Medikamente.