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MediPeritus GmbH, Augsburg

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Renten-Begutachtung

Manchmal kann man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, hat das Rentenalter aber noch nicht erreicht. Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Können Sie noch einige Stunden (mindestens drei, weniger als sechs Stunden) täglich arbeiten, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das noch erzielt wird, ergänzen.

Nach Zugang des Rentenantrags beauftragt der Rentenversicherungsträger oft einen sachverständigen Arzt, um den Versicherten zu begutachten. Das medizinische Gutachten entscheidet häufig über den Rentenanspruch. Bei der Deutschen Rentenversicherung sind eigene Mediziner und Ärzte beschäftigt. Es ist aber nicht leicht, eine Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger durchzusetzen. Der Versicherte hat ein Wahlrecht hinsichtlich der Beauftragung des Gutachters. Wird ein externer Gutachter beauftragt, muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) diesen bezahlen.

Wir erstellen Ihnen als neutraler medizinischer Sachverständiger gern Gutachten zur Erlangung der Rente bzw. vorgezogenen Rente vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.

Sie sollten hierzu alle in Ihrem oder im Besitz der behandelnden Ärzte befindlichen Unterlagen zur Untersuchung mitbringen. Hierzu zählen z. B. Röntgenbefunde, Laborbefunde, Krankenhaus- und Rehabilitationsentlassungsberichte sowie die Liste der eingenommenen Medikamente.

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