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PTBS-Begutachtung

Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) tritt zeitlich verzögert nach einem traumatischen Ereignis in unterschiedlichen Ausprägungen auf. Oft ist sie die Folge von Vergewaltigung oder anderen Gewaltverbrechen, Kriegserlebnissen oder Naturkatastrophen. Auch Unfallopfer können an einer PTBS erkranken. Es können oft Monate vergehen, bis die ersten Symptome auftreten. Dabei kommt zu einem sich wiederholt aufdrängenden Wiederleben der traumatischen Ereignisse oder Alpträumen. Die Betroffenen fühlen sich ständig bedroht, haben Schlaf- und Konzentrationsstörungen und sind sehr reizbar.

In manchen Fällen können die Betroffenen Schmerzensgeld verlangen. Zum Beispiel, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die Belastungsstörung auf den Unfall zurückzuführen ist. Meist wird hier die Untersuchung durch einen Sachverständigen nötig, der Angaben zum Auslöser der Erkrankung und deren Auswirkungen machen kann. Dieser muss ebenfalls beurteilen, inwiefern die Erkrankung die Lebensqualität beeinflusst und die Erwerbstätigkeit einschränkt. Der Geschädigte ist dazu verpflichtet, Schadensminderung zu betreiben. Er muss sich in ärztliche Behandlung begeben und eine geeignete Therapie machen.

Eine PTBS kann auch auftreten, wenn Soldaten bei Auslandseinsätzen Ereignissen mit besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Der Sachverständige sollte die besonderen Belastungen von militärischen Auslandseinsätzen bewerten können.

Besonders im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung kann es zu Auseinandersetzungen um die Folgen und Konsequenzen Posttraumatischer Belastungsstörungen kommen.

Die Feststellung einer PTBS bereitet in der Praxis oftmals Schwierigkeiten. Gutachten spielen bei psychischen Erkrankungen eine wichtige Rolle. Die Bandbreite der Feststellungen ist sehr groß, da sich eine psychische Erkrankung schwerer feststellen lässt als körperliche Beschwerden. Die PTBS ist nicht die einzige Traumafolgestörung und tritt besonders bei chronischem Verlauf oft mit weiteren körperlichen und psychischen Erkrankungen auf.

Manchmal muss ein neutraler Gutachter vom Gericht beauftragt werden. Wir übernehmen gern für Sie diese Aufgabe. Zur präzisen Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung muss eine sorgfältige psychiatrische Untersuchung und eine genaue Orientierung an den Leitlinien erfolgen.

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