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MediPeritus GmbH, Augsburg

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Arzthaftungsrecht

Wurde ein Patient durch eine ärztliche Behandlung geschädigt, ist es für ihn oft schwer einzuschätzen, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung hinzunehmen ist oder ob ihm durch fachlich fehlerhaftes Handeln ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zusteht.

Beweislast oft beim Patienten

In der Regel liegt in einem Arzthaftungsprozess die Beweislast beim Patienten. Ausnahmen sind der „grobe Behandlungsfehler“ und der „qualifizierte Befunderhebungsfehler“, die zu einer Haftung des Arztes führen können. Hier muss der Behandler den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden beweisen.

Die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung bei ärztlichen Behandlungen kann nur in Zusammenarbeit von Juristen und Ärzten geklärt werden. Hierbei spielen Gutachten medizinischer Sachverständiger eine wichtige Rolle. Denn der Jurist kann sonst nicht erkennen, ob ein Verhalten des Arztes als „grober Behandlungsfehler“ zu werten ist.

Allgemein anerkannte fachliche Standards eingehalten?

Benennen Sie uns als Gutachter, erstellen wir Ihnen gern mit fachärztlicher Kompetenz die jeweiligen Gutachten. Wir beurteilen und begutachten die gesamte Behandlung. Dabei orientieren wir uns an den Beweisfragen. Die Behandlung muss gemäß § 630a Absatz 2 BGB nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen. Eine Behandlung entspricht nicht den vorgeschriebenen Anforderungen, wenn bereits eine neue, medizinisch erprobte Methode besteht, die in Kliniken und Arztpraxen mehrheitlich angewendet wird.

Zur Prüfung ziehen wir medizinische Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen heran. Wir prüfen, ob der behandelnde Arzt bzw. Angehörige anderer Heilberufe diese im konkreten Behandlungsfall eingehalten hat oder ob es zu Abweichungen von den Standards gekommen ist. Sollte es zu Abweichungen gekommen sein, prüfen wir, ob die Abweichungen sinnvoll oder sogar notwendig waren.

Wir beschäftigen uns damit, ob ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegt. Wichtig ist auch, dass der Behandler die Behandlung lückenlos dokumentiert hat. Wir können auch eine persönliche Untersuchung mit eigner Diagnostik anbieten. Im Sachverständigen-Gutachten erhalten Sie von uns eine nachvollziehbar begründete Antwort, die Sie vor Gericht verwenden können.

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