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MediPeritus GmbH, Augsburg

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Arbeitsunfähigkeitsbegutachtung

Manchmal zweifeln die Krankenkasse oder der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arbeitnehmers. Dies kann z. B. daran liegen, dass der Arbeitnehmer auffällig häufig arbeitsunfähig ist oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf den Beginn oder das Ende der Woche fällt. Die Krankenkasse veranlasst dann eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Der krankgeschriebene Mitarbeiter wird zu einer ärztlichen Zweituntersuchung vorgeladen.

Damit soll dem Missbrauch einer Entgeltfortzahlung entgegengewirkt werden. Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig erkrankt sind, haben gegen den Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch für den Zeitraum von sechs Wochen.

Der Medizinische Dienst kann bei der Begutachtung zu dem Ergebnis kommen, dass sein Gutachten nicht mit dem des behandelnden Arztes übereinstimmt. Es kann auch sein, dass der Arbeitnehmer die Untersuchung ohne Grund verweigert. Dann ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er tatsächlich erkrankt war. Es wird sonst in Betracht gezogen, dass er unentschuldigt gefehlt hat bzw. die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf Krankengeld endet und sogar Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses haben.

Hat der behandelnde Arzt Zweifel an den Feststellungen des MDK, kann er seine Zweifel begründen und eine weitere Begutachtung fordern. Der Patient legt dann Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse ein. Gern nehmen wir diese Begutachtung für Sie vor.

Wir nehmen auch Gutachten bei Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit für private Krankenversicherungen vor.

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